Finanzen

Allgemeines

Der Fachschaftsausschuss der Fakultät für Kulturwissenschaften führt den gesamten Haushalt der Fachschaft. Dabei gelten die aktuellen Regelungen der Haushalts- und Wirtschaftsverordnung, sowie der Finanz- und Haushaltsordnung der Studierendenschaft. Die aktuellen Versionen findet ihr unter anderem auf der Seite des StuPa.

Bezuschussungen

Veranstaltungen & Exkursion

Im Haushaltsplan des FSA sind Mittel zur Bezuschussung von Veranstaltungen der dauerhaften Fachschaftsräte der KW vorgesehen. Bezuschusst werden Veranstaltungen der FSRe, darunter Bildungs- und Kulturveranstaltungen, sowie Exkursionen und Seminarunterstützungen. Voraussetzung für die Unterstützung ist die Einhaltung der Regularien für die Verwendung von Mitteln der Studierendenschaft gemäß §37 FHO und ein klar erkennbarer Nutzen für die Studierenden der Fachschaft KW.

Um Mittel zu beantragen, muss bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung oder Exkursion ein Antrag beim FSA eingereicht werden (als eine zusammenhängende PDF-Datei per Mail an den Vorsitz oder zuständige Finanzperson beziehungsweise an fsa-kw@lists.upb.de), der folgende Bestandteile enthält:

  • Beschreibung der Veranstaltung oder Exkursion inkl. Zeitplan und Zielsetzung bzw. Erläuterung, inwiefern die Veranstaltung oder Exkursion für die Studierenden der Fachschafts KW angeboten wird, bzw. welcher Nutzen sich daraus für die Studierenden der Fachschaft KW ergibt
  • Tabellarische Kostenkalkulation inkl. der Mittel, die vom FSA beantragt werden

Die übliche Antragssumme für Veranstaltungen und Exkursionen beträgt bis zu 200 €. Ob für das laufende Haushaltsjahr noch Mittel zu Verfügung stehen, kann jederzeit beim FSA erfragt werden. Wenn dem Antrag zugestimmt wurde, kann über das Formular „Kostenrückerstattung“ unter Anhang entsprechender Rechnungen der zuvor beantragte Betrag eingefordert werden.

O-Phasen

Die Antragssumme beträgt bis zu 100 € pro O-Phase für jeden Fachschaftsrat. Ob für das laufende Haushaltsjahr noch Mittel zu Verfügung stehen, kann jederzeit beim FSA erfragt werden.

Um Mittel zu beantragen, muss fristgerecht das Formular Kostenrückerstattung“ unter Anhang entsprechender Rechnungen beim FSA eingereicht werden (als eine zusammenhängende PDF-Datei per Mail an die zuständige Finanzperson beziehungsweise an fsa-kw@lists.upb.de). Der Antrag muss in der Mail eine schlüssige Begründung und kurze Erklärung der Veranstaltung enthalten, inwiefern die auf den Rechnungen aufgeführten Posten für die O-Phase relevant waren.

Termine & Fristen

Allgemeine Frist zur Beantragung von Bezuschussungen für Veranstaltungen und Exkursionen:

  • 01. Dezember

Allgemeine Frist zur Einreichung der Kostenrückerstattungen für Veranstaltungen und Exkursionen:

  • 15. Dezember

Fristen zur Einreichung der Kostenrückerstattungen für O-Phasen:

  • SoSe:    31. Mai
  • WiSe:    30. November

Abschließende Anmerkungen

Nach Verstreichen der jeweiligen Fristen für die Kostenrückerstattung für die O-Phasen fließen ungenutzte Mittel in den allgemeinen „Topf“ für die Bezuschussung von Veranstaltungen und Exkursionen.